Ein zugänglicher, vertraulicher und sicherer Weg, Bedenken oder Missstände innerhalb unserer Kette zu melden.
Kessels B.V. setzt sich für verantwortungsvolles Unternehmertum innerhalb ihrer internationalen Lieferkette ein. Als Importeur und Handelsorganisation produziert Kessels B.V. selbst keine Waren, sondern arbeitet mit Lieferanten und Herstellern zusammen, die für die Produktion der von Kessels B.V. gehandelten Produkte verantwortlich sind.
Zweck dieses Beschwerde- und Meldeverfahrens ist es, Interessengruppen eine zugängliche, transparente und sichere Möglichkeit zu bieten, Bedenken, Beschwerden oder Hinweise in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltaspekte und Integritätsfragen zu melden. Das Verfahren unterstützt die Sorgfaltspflichten von Kessels B.V. und trägt dazu bei, negative Auswirkungen in der gesamten Kette zu erkennen, zu vermeiden, zu mindern und zu beheben.
Dieses Verfahren gilt für Kessels B.V., ihre Mitarbeitenden, direkte Lieferanten, Hersteller und sonstige Geschäftsbeziehungen, soweit diese an der Lieferung von Produkten an Kessels B.V. beteiligt sind.
Bei der Umsetzung dieses Beschwerde- und Meldeverfahrens wendet Kessels B.V. die folgenden Grundsätze an:
Kessels B.V. ist bestrebt, wo immer möglich mit Lieferanten und Herstellern zusammenzuarbeiten, um strukturelle Verbesserungen zu erreichen.
Eine Meldung kann von jeder Interessengruppe gemacht werden, die direkt oder indirekt an den Aktivitäten von Kessels B.V. oder ihrer Lieferkette beteiligt ist, darunter:
Meldungen können sowohl individuell als auch kollektiv eingereicht werden.
Meldungen können sich auf tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen Rechtsvorschriften, Verhaltenskodizes, Grundsatzdokumente oder international anerkannte Normen im Bereich des verantwortungsvollen Unternehmertums beziehen. Beispiele sind:
Es ist nicht erforderlich, dass die meldende Person vollständige Beweise vorlegt. Ein begründeter Verdacht genügt, damit eine Meldung bearbeitet wird.
Meldungen können schriftlich und telefonisch eingereicht werden.
Telefon: +31 (0)35 533 5000
E-Mail: info@kesselstextiles.nl
Meldungen können auf Niederländisch oder Englisch eingereicht werden. Nach Eingang wird die Meldung im Beschwerderegister erfasst und gemäß dem nachstehenden Stufenplan bearbeitet.
Kessels B.V. ist bestrebt, Meldungen innerhalb von 90 Tagen zu bearbeiten. Ist dies nicht möglich, wird die meldende Person darüber informiert.
Da Kessels B.V. kein Hersteller ist, erwartet sie von ihren Lieferanten und Herstellern, dass diese über einen wirksamen lokalen Beschwerdemechanismus für Beschäftigte und andere Interessengruppen verfügen und dass Beschäftigte an Produktionsstandorten aktiv über die verfügbaren Beschwerdekanäle informiert werden. Bei Hinweisen von Produktionsstandorten wird Kessels B.V.:
Kann eine Beschwerde vor Ort nicht angemessen bearbeitet werden, kann Kessels B.V. die Beschwerde innerhalb der Grenzen ihres Einflussbereichs selbst weiterverfolgen.
Innerhalb von Kessels B.V. gelten in Bezug auf den Beschwerdemechanismus die nachstehenden Rollen und Verantwortlichkeiten:
Alle Meldungen werden in einem zentralen Register erfasst. Dabei werden mindestens festgehalten:
Kessels B.V. analysiert jährlich Trends und wiederkehrende Risiken auf Basis des Beschwerderegisters. Die Ergebnisse fließen in die Risikoanalyse, den Aktionsplan und andere Sorgfaltsprozesse ein.
Kessels B.V. duldet keinerlei Form von Vergeltung gegenüber Personen, die in gutem Glauben eine Meldung machen. Unter Vergeltung fallen unter anderem: Entlassung oder Benachteiligung, Einschüchterung, Diskriminierung, Bedrohung und andere negative Folgen infolge einer Meldung.
Anonyme Meldungen werden akzeptiert, sofern ausreichend Informationen vorliegen, um eine Untersuchung zu ermöglichen. Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Dieses Beschwerde- und Meldeverfahren wird mindestens einmal jährlich evaluiert oder früher, wenn wesentliche Änderungen bei den Aktivitäten, Risiken oder gesetzlichen Anforderungen eintreten. Bei der Evaluierung wird unter anderem betrachtet:
Auf Basis der Evaluierung kann das Verfahren angepasst werden, um Wirksamkeit und Zugänglichkeit weiter zu verbessern.