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Nachhaltigkeit

Beschwerde- und Meldeverfahren

Ein zugänglicher, vertraulicher und sicherer Weg, Bedenken oder Missstände innerhalb unserer Kette zu melden.

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Zweck und Geltungsbereich

Kessels B.V. setzt sich für verantwortungsvolles Unternehmertum innerhalb ihrer internationalen Lieferkette ein. Als Importeur und Handelsorganisation produziert Kessels B.V. selbst keine Waren, sondern arbeitet mit Lieferanten und Herstellern zusammen, die für die Produktion der von Kessels B.V. gehandelten Produkte verantwortlich sind.

Zweck dieses Beschwerde- und Meldeverfahrens ist es, Interessengruppen eine zugängliche, transparente und sichere Möglichkeit zu bieten, Bedenken, Beschwerden oder Hinweise in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltaspekte und Integritätsfragen zu melden. Das Verfahren unterstützt die Sorgfaltspflichten von Kessels B.V. und trägt dazu bei, negative Auswirkungen in der gesamten Kette zu erkennen, zu vermeiden, zu mindern und zu beheben.

Dieses Verfahren gilt für Kessels B.V., ihre Mitarbeitenden, direkte Lieferanten, Hersteller und sonstige Geschäftsbeziehungen, soweit diese an der Lieferung von Produkten an Kessels B.V. beteiligt sind.

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Grundsätze

Bei der Umsetzung dieses Beschwerde- und Meldeverfahrens wendet Kessels B.V. die folgenden Grundsätze an:

  • Zugänglichkeit: Meldungen können einfach eingereicht werden.
  • Vertraulichkeit: Informationen werden vertraulich behandelt.
  • Unabhängigkeit: Meldungen werden objektiv beurteilt.
  • Transparenz: Meldende werden über den Fortschritt informiert.
  • Schutz vor Benachteiligung: Meldende werden vor Repressalien geschützt.
  • Sorgfalt: jede Meldung wird ernsthaft untersucht.
  • Kontinuierliche Verbesserung: Meldungen werden genutzt, um Risiken und Verbesserungspotenziale zu erkennen.

Kessels B.V. ist bestrebt, wo immer möglich mit Lieferanten und Herstellern zusammenzuarbeiten, um strukturelle Verbesserungen zu erreichen.

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Wer kann eine Meldung machen

Eine Meldung kann von jeder Interessengruppe gemacht werden, die direkt oder indirekt an den Aktivitäten von Kessels B.V. oder ihrer Lieferkette beteiligt ist, darunter:

  • Mitarbeitende von Kessels B.V.
  • Aushilfskräfte und Praktikantinnen und Praktikanten
  • Lieferanten und deren Mitarbeitende
  • Beschäftigte an Produktionsstandorten der Hersteller
  • Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen
  • Nichtregierungsorganisationen
  • Lokale Gemeinschaften
  • Kunden und Geschäftspartner
  • Weitere Personen, die Kenntnis von möglichen Missständen haben

Meldungen können sowohl individuell als auch kollektiv eingereicht werden.

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Worüber kann gemeldet werden

Meldungen können sich auf tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen Rechtsvorschriften, Verhaltenskodizes, Grundsatzdokumente oder international anerkannte Normen im Bereich des verantwortungsvollen Unternehmertums beziehen. Beispiele sind:

  • Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung
  • Belästigung und unerwünschtes Verhalten
  • Unsichere oder ungesunde Arbeitsbedingungen
  • Exzessive Arbeitszeiten
  • Unzureichende Entlohnung oder Probleme rund um existenzsichernde Löhne
  • Behinderung der Vereinigungsfreiheit
  • Umweltverschmutzung oder Umweltschäden
  • Korruption, Betrug oder Bestechung
  • Verstöße gegen den Verhaltenskodex von Kessels B.V.
  • Unzureichende Nachverfolgung zuvor festgelegter Verbesserungsmaßnahmen

Es ist nicht erforderlich, dass die meldende Person vollständige Beweise vorlegt. Ein begründeter Verdacht genügt, damit eine Meldung bearbeitet wird.

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Meldeverfahren

Meldungen können schriftlich und telefonisch eingereicht werden.

Telefon: +31 (0)35 533 5000
E-Mail: info@kesselstextiles.nl

Meldungen können auf Niederländisch oder Englisch eingereicht werden. Nach Eingang wird die Meldung im Beschwerderegister erfasst und gemäß dem nachstehenden Stufenplan bearbeitet.

  • Schritt 1 – Eingang: innerhalb von zehn Werktagen erhält die meldende Person eine Eingangsbestätigung, es sei denn, die Meldung erfolgte anonym und eine Rückmeldung ist nicht möglich.
  • Schritt 2 – Erste Beurteilung: Kessels B.V. beurteilt die Art der Meldung, die Schwere des möglichen Risikos und die beteiligten Parteien.
  • Schritt 3 – Untersuchung: falls erforderlich werden zusätzliche Informationen eingeholt. Dabei können Lieferanten, Hersteller oder andere beteiligte Parteien konsultiert werden.
  • Schritt 4 – Korrekturmaßnahmen: erweist sich die Meldung als begründet, legt Kessels B.V. gemeinsam mit dem betreffenden Lieferanten fest, welche angemessenen Abhilfemaßnahmen innerhalb ihres Einflussbereichs möglich sind.
  • Schritt 5 – Rückmeldung: die meldende Person erhält, soweit möglich und angemessen, Informationen über das Ergebnis der Untersuchung und die getroffenen Maßnahmen.
  • Schritt 6 – Abschluss: die Meldung wird formell abgeschlossen und im Beschwerderegister von Kessels B.V. erfasst.

Kessels B.V. ist bestrebt, Meldungen innerhalb von 90 Tagen zu bearbeiten. Ist dies nicht möglich, wird die meldende Person darüber informiert.

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Beschwerden an Produktions­standorten

Da Kessels B.V. kein Hersteller ist, erwartet sie von ihren Lieferanten und Herstellern, dass diese über einen wirksamen lokalen Beschwerdemechanismus für Beschäftigte und andere Interessengruppen verfügen und dass Beschäftigte an Produktionsstandorten aktiv über die verfügbaren Beschwerdekanäle informiert werden. Bei Hinweisen von Produktionsstandorten wird Kessels B.V.:

  • überprüfen, ob ein lokaler Beschwerdemechanismus vorhanden ist;
  • feststellen, ob die Beschwerde angemessen behandelt wird;
  • bei Bedarf zusätzliche Informationen anfordern;
  • Verbesserungsmaßnahmen verlangen, wenn der bestehende Mechanismus unzureichend ist;
  • den Fortschritt der Korrekturmaßnahmen überwachen.

Kann eine Beschwerde vor Ort nicht angemessen bearbeitet werden, kann Kessels B.V. die Beschwerde innerhalb der Grenzen ihres Einflussbereichs selbst weiterverfolgen.

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Rollen und Verantwort­lichkeiten

Innerhalb von Kessels B.V. gelten in Bezug auf den Beschwerdemechanismus die nachstehenden Rollen und Verantwortlichkeiten:

  • Geschäftsleitung: die Geschäftsleitung trägt die Gesamtverantwortung für das Funktionieren dieses Verfahrens und für die Verfügbarkeit ausreichender Mittel.
  • Account Manager: diese Funktion koordiniert Eingang, Erfassung, Beurteilung und Nachverfolgung von Meldungen.
  • Mitarbeitende: Mitarbeitende müssen Meldungen ernst nehmen und, wo erforderlich, an Untersuchungen mitwirken.
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Berichterstattung und Monitoring

Alle Meldungen werden in einem zentralen Register erfasst. Dabei werden mindestens festgehalten:

  • Meldungsnummer
  • Eingangsdatum
  • Lieferant
  • Land
  • Gegenstand der Meldung
  • Beteiligte Partei(en)
  • Schwere der Beschwerde
  • Ergriffene Maßnahmen
  • Status der Untersuchung
  • Datum des Abschlusses

Kessels B.V. analysiert jährlich Trends und wiederkehrende Risiken auf Basis des Beschwerderegisters. Die Ergebnisse fließen in die Risikoanalyse, den Aktionsplan und andere Sorgfaltsprozesse ein.

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Schutz der Meldenden

Kessels B.V. duldet keinerlei Form von Vergeltung gegenüber Personen, die in gutem Glauben eine Meldung machen. Unter Vergeltung fallen unter anderem: Entlassung oder Benachteiligung, Einschüchterung, Diskriminierung, Bedrohung und andere negative Folgen infolge einer Meldung.

Anonyme Meldungen werden akzeptiert, sofern ausreichend Informationen vorliegen, um eine Untersuchung zu ermöglichen. Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

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Evaluierung

Dieses Beschwerde- und Meldeverfahren wird mindestens einmal jährlich evaluiert oder früher, wenn wesentliche Änderungen bei den Aktivitäten, Risiken oder gesetzlichen Anforderungen eintreten. Bei der Evaluierung wird unter anderem betrachtet:

  • die Anzahl der eingegangenen Meldungen;
  • die Art der Meldungen;
  • Durchlaufzeiten;
  • Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen;
  • etwaige Verbesserungspotenziale.

Auf Basis der Evaluierung kann das Verfahren angepasst werden, um Wirksamkeit und Zugänglichkeit weiter zu verbessern.